Datenschutz mal ganz praktisch oder auch ganz pragmatisch
Die Gesetze rund um die IT und den Datenschutz werden täglich umfangreicher und gleichzeitig restriktiver. Schnell kann der ein oder andere hier den Überblick verlieren. Zeit also, sich einmal ganz ruhig und praktisch oder auch ganz pragmatisch mit einigen Aspekten auseinander zu setzen - hier aus dem Bereich "Datenschutz im Internet".

Jedes Online-Angebot - auch Ihres - wird immer auch dafür verwendet, Kunden- bzw. Nutzerdaten zu erfragen und sei es auch "nur" über ein Kontaktformular (von den zahlreichen anderen Abfragen und Eingaben ganz zu schweigen). Diese Daten werden in jedem Fall gespeichert (sonst würden Sie sie ja nicht abfragen), verarbeitet und für weitere Zwecke verwendet - und sei es auch nur für die entsprechende Anfrage des Nutzers. Dabei müssen Sie "so einiges" beachten:
Informationspflicht und Transparenzgebot
Jeder Nutzer - im Bundesdatenschutzgesetz so treffend als "Betroffener" bezeichnet - muss vor der Speicherung seiner personenbezogenen Daten umfassend über Art und Umfang der Datenerhebung und deren Verarbeitung informiert werden.
Diesem Gebot kommen Sie am besten nach, indem Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihren Internetseiten veröffentlichen, in der Sie über Art und Umfang informieren. Und nur so nebenbei: Die Datenschutzerklärung ist schon lange Pflicht und hat überdies einen mindestens genauso hohen Stellenwert wie das Impressum.
Zweckbindung
Wenn Sie Daten abfragen (also eine Eingabemöglichkeit anbieten), dürfen Sie diese Daten ausschließlich für den jeweils angegebenen Zweck verwenden. Beispiel: Ein Nutzer fordert weitere Informationen an. Sie senden ihm die Informationen. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden (z.B. Statistiken, Adressver- zeichnisse, Nachfrageauswertungen, etc.). Außerdem müssen Sie die Daten anschließend löschen (nachdem der Zweck erfüllt ist).
Kopplungsverbot
Wenn ein Nutzer einen Dienst, ein Serviceangebot, eine Information oder anderes anfordert oder nutzen möchte, dürfen Sie diese Nutzung nicht mit anderen Angeboten verbinden. Ein häufig anzutreffendes und trotzdem unzulässiges Beispiel funktioniert hier nach dem Muster "Wenn Sie unser Serviceangebot A nutzen möchten, müssen Sie auch den Newsletter B bestellen".