
Recht und Gesetz für alle... Nicht jeder Besucher ist in der Lage, die Inhalte Ihres Internetauftrittes zu "sehen". Viele benutzen, meist aufgrund einer Sehbehinderung, motorischer Störungen oder anderer Einschränkungen, spezielle Ein- und Ausgabegeräte für Ihre Internetseiten. Diese Geräte können mit der "normalen" Darstellung eines Internetauftritts nichts anfangen. Und damit schließen Sie alle diese Besucher von der Nutzung Ihres Online-Angebots aus. Wir zeigen Ihnen gerne, was Sie tun müssen und worauf Sie achten sollten. Lesen Sie mehr zum Thema E-Government.
Wussten Sie eigentlich, dass Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, einen barrierefreien Internetauftritt anzubieten ? Und wussten Sie auch, dass Sie durch einen nicht-barrierefreien Internetauftritt viele Besucher, Bürger, Firmen, Touristen und weitere Interessenten bereits auf der Startseite verlieren ? Nein ? Dann ist es jetzt an der Zeit, Ihr Online-Angebot entsprechend zu gestalten.
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